Bis zu welcher Einkommenshöhe sind Zuschüsse möglich ?

(Bitte geben Sie in der unten stehenden Tabelle die in Ihrem Haushalt gemeldeten Personen ein.)
 

*) ACHTUNG:

  • zum Nettoeinkommen zählen nicht Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Pflegegeld und Wohnbeihilfe
  • bei Erreichen der Obergrenze ist kein Zuschuss mehr möglich
  • je näher das Einkommen an der Obergrenze liegt umso geringer wird der Zuschuss
 
 
Personen im Haushalt
Anzahl
 
 
 
HospizkarenznehmerIn
1
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Obergrenze für das Netto-Haushaltseinkommen *)
850 EUR
 
Für weitere Auskünfte oder bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an die zuständigen ReferentInnen.