Bis zu welcher Einkommenshöhe sind Zuschüsse möglich ?
(Bitte geben Sie in der unten stehenden Tabelle die in Ihrem Haushalt gemeldeten Personen ein.)
*) ACHTUNG:
- zum Nettoeinkommen zählen nicht Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Pflegegeld und Wohnbeihilfe
- bei Erreichen der Obergrenze ist kein Zuschuss mehr möglich
- je näher das Einkommen an der Obergrenze liegt umso geringer wird der Zuschuss
Personen im Haushalt
Anzahl
HospizkarenznehmerIn
1
Obergrenze für das Netto-Haushaltseinkommen *)
850 EUR
Für weitere Auskünfte oder bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an die zuständigen ReferentInnen.